Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Was Hersteller jetzt wissen müssen
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 14. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bis dahin haben Hersteller die Wahl zwischen dem alten und neuen Regelwerk.
Wesentliche Änderungen
- Cybersicherheit: Erstmals verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen – Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verschlüsselung und Patch-Management.
- Digitale Dokumentation: Betriebsanleitungen dürfen ausschließlich digital bereitgestellt werden; Papierfassung nur noch auf Anfrage erforderlich.
- KI und autonome Systeme: Transparenzpflichten, menschliche Überwachung und Dokumentation von Algorithmen sind neu.
- Rückverfolgbarkeit: Unique Device Identification (UDI) und lückenlose Lieferkettendokumentation werden verpflichtend.
Übergangsfristen
Bis 13.01.2027
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch gültig
- Wahlrecht: alte oder neue Verordnung
- Bestandsmaschinen nicht betroffen
Ab 14.01.2027
- Neue Verordnung verpflichtend
- Neue Cybersicherheits-Anforderungen
- Erweiterte Dokumentationspflichten
Wir unterstützen Sie mit Gap-Analysen, Cybersecurity-Konzepten, Risikobeurteilungen für KI-Systeme, digitaler Dokumentation und CE-Konformitätserklärungen.
