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Fachbeiträge und Neuigkeiten rund um Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung und aktuelle Verordnungen

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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Was Hersteller jetzt wissen müssen

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 14. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bis dahin haben Hersteller die Wahl zwischen dem alten und neuen Regelwerk.

Wesentliche Änderungen

  • Cybersicherheit: Erstmals verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen – Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verschlüsselung und Patch-Management.
  • Digitale Dokumentation: Betriebsanleitungen dürfen ausschließlich digital bereitgestellt werden; Papierfassung nur noch auf Anfrage erforderlich.
  • KI und autonome Systeme: Transparenzpflichten, menschliche Überwachung und Dokumentation von Algorithmen sind neu.
  • Rückverfolgbarkeit: Unique Device Identification (UDI) und lückenlose Lieferkettendokumentation werden verpflichtend.

Übergangsfristen

Bis 13.01.2027

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch gültig
  • Wahlrecht: alte oder neue Verordnung
  • Bestandsmaschinen nicht betroffen

Ab 14.01.2027

  • Neue Verordnung verpflichtend
  • Neue Cybersicherheits-Anforderungen
  • Erweiterte Dokumentationspflichten

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