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Arbeiter an Maschine mit Werkzeug

Betriebssicherheitsverordnung

Wir erstellen Betreiber-Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV für Arbeitsmittel und leiten daraus ein praxistaugliches Prüfkonzept ab: Prüfart, Prüfumfang, Prüffristen, Verantwortlichkeiten und Dokumentation. Ziel ist eine nachvollziehbare, audit- und behördenfeste Umsetzung.

Typische Inhalte

  • Ermittlung von Gefährdungen im konkreten Betrieb (Ort, Nutzer, Umgebung)
  • Bewertung von Schutzmaßnahmen (technisch/organisatorisch/personell)
  • Festlegung von Prüfungen (Erstprüfung, wiederkehrend, außerordentlich)
  • Dokumentation, Unterweisung, Instandhaltung, Änderungsmanagement

Betriebssicherheitsverordnung

Grundlagen sind nach

BetrSichV-Abschnitt 2

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

  • 3 Gefährdungsbeurteilung

(1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Maschine mit offenen Komponenten
Wappen

Druckgeräte

Nach BetrSichV Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)

Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 4

Druckanlagen

Umfassende Unterstützung im Rahmen der BetrSichV, als befähigte Person.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen Druckgeräte zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie müssen regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person oder von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) überprüft werden.

Druckgeräte

Unsere Experten unterstützen Sie hierbei, als befähigte Person, in allen Fragen rund um die BetrSichV. Von der Gefährdungsbeurteilung und der Ermittlung der Prüffristen bis hin zur Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen aus einer Hand.

Prüfdienstleistungen umfassen:

  • Prüffristenlegung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfungen

Explosion

Nach BetrSichV Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)

Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Unsere Experten unterstützen Sie, als befähigte Person, im Explosionsschutz mit folgenden Prüfdienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Zoneneinteilung
  • Explosionsschutzdokument

Das Begutachten von Explosionsschutzkonzepten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen bei der

  • Planung von Neuanlagen
  • Änderung und Erweiterung
Betriebssicherheitsverordnung

Elektromagnetische Felder

Darüber hinaus bietet die DSS-Siegmund GmbH Messungen im Bereich elektromagnetische Felder an.

Die Grenzwerte für Menschen sind in den EMF-Empfehlungen bzw. in Normen und Gesetzen festgelegt.

  • Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder). Amtsblatt der Europäischen Union L 179 vom 29. Juni 2013
  • DIN EN 62311 Bewertung von elektrischen und elektronischen Einrichtungen in Bezug auf Begrenzungen der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)
  • DGUV 15 (BGV B11) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift Elektromagnetische Felder, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik

Sie dienen dem Arbeitsschutz und dem Schutz der Öffentlichkeit.

So läuft's ab

1

Arbeitsmittel & Einsatzbedingungen erfassen

Aufnahme von Ort, Nutzer, Umgebung (Feuchte, Ex-Bereich, Außenbereich) und Schichtbetrieb für jedes Arbeitsmittel.

2

Gefährdungen bewerten

Systematische Ermittlung aller Gefährdungen im Betriebszustand, auch durch Instandhaltung, Rüstvorgänge oder Änderungen.

3

Maßnahmen definieren

Festlegung technischer, organisatorischer und personeller Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) zur Risikominderung.

4

Prüfkonzept ableiten

Definition von Prüfart, Prüfumfang, Prüffristen und erforderlicher Qualifikation (befähigte Person/ZÜS).

5

Dokumentation & Umsetzung

Erstellung der Prüfpläne, Nachweisdokumentation und Maßnahmenverfolgung (offene Punkte).

Was erhalten Sie von uns?

Gefährdungsbeurteilung BetrSichV

Strukturierte Tabellen mit Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplan

Prüfkonzept

Übersicht der Prüffristen, Prüfarten und Verantwortlichkeiten je Arbeitsmittel

Maßnahmenliste

Priorisierte Liste offener Punkte mit Statusverfolgung

Vorlagen (optional)

Praxistaugliche Prüfprotokolle und Checklisten für Ihre interne Dokumentation

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine effiziente Bearbeitung benötigen wir:

  • Liste der Arbeitsmittel / Maschinen (Inventarliste, Excel ausreichend)
  • Einsatzbedingungen & Umgebungsfaktoren (Feuchte, Ex-Bereich, Außenbereich, Schicht)
  • Vorhandene Prüfberichte / Protokolle der letzten Prüfung
  • Betriebsanleitungen / CE-Unterlagen (falls vorhanden)
  • Instandhaltungspläne / Störungsstatistik (falls vorhanden)
  • Organisationsdaten (Verantwortliche Personen, durchgeführte Unterweisungen)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Unser kompetentes Team ist für Sie da.

Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.

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