Leitfaden "Blue Guide"

Entnommen aus dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG

Die Maschinen-Richtlinie kann über die Artikel 1 – 3 der EU-Richtlinien (Anwendungsbereich, Gegenstand, Geltungsbereich, von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, …) verbunden sein.

Metallindustrie. Betriebsausstattung. Walzwerkmaschine zum Walzen von Stahlblech. Schleifmaschine. Maschinenrichtlinie.

Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 (Auszugsweise aus dem Original Dokument entnommen).


Es ist nur ein allgemeiner Leitfaden.
Die unten aufgeführten Richtlinien enthalten die gesetzlichen Vorgaben.

1. REGULIERUNG DES FREIEN WARENVERKEHRS
1.1. Historischer Überblick
1.2. Der „neue Rechtsrahmen“
1.3. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
1.4. Die Rechtsvorschriften zur Produkthaftung
1.5. Geltungsbereich des Leitfadens

2. WANN GELTEN DIE EU-HARMONISIERUNGSRECHTSVORSCHRIFTEN FÜR PRODUKTE?
2.1. Geltungsbereich
2.2. Bereitstellung auf dem Markt
2.3. Inverkehrbringen
2.4. Aus Drittländern importierte Produkte
2.5. Inbetriebnahme oder Benutzung (und Einbau)
2.6. Gleichzeitige Anwendung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
2.7. Vorgesehener Verwendungszweck/Fehlanwendung
2.8. Räumlicher Geltungsbereich (EWR-EFTA-Staaten, überseeische Länder und Gebiete (ÜLG), Türkei)
2.9. Übergangszeiten bei neuen oder überarbeiteten EU-Vorschriften
2.10. Übergangsbestimmungen für die EU-Konformitätserklärung aufgrund der Angleichung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG

3. DIE AKTEURE IN DER LIEFERKETTE UND DEREN VERPFLICHTUNGEN
3.1. Hersteller
3.2. Bevollmächtigter
3.3. Einführer
3.4. Händler
3.5. Andere Vermittler: Vermittler im Rahmen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
3.6. Endbenutzer

4. PRODUKTANFORDERUNGEN
4.1. Wesentliche Produktanforderungen
4.2. Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit
4.3. Technische Unterlagen
4.4. EU-Konformitätserklärung
4.5. Kennzeichnungsvorschriften

5. KONFORMITÄTSBEWERTUNG
5.1. Module für die Konformitätsbewertung
5.2. Konformitätsbewertungsstellen
5.3. Notifizierung

6. AKKREDITIERUNG
7. MARKTÜBERWACHUNG
8. FREIER WARENVERKEHR IN DER EU

In diesem Leitfaden werden die Rechtsvorschriften der Union vor allem in folgenden Bereichen behandelt:

— Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Richtlinie 2011/65/EU)
— Gasverbrauchseinrichtungen (Richtlinie 2009/142/EG)
— Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Richtlinie 2009/125/EG)
— Einfache Druckbehälter (Richtlinie 2009/105/EG und Richtlinie 2014/29/EU)
— Sicherheit von Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG)
— Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Richtlinie 2006/95/EG und Richtlinie 2014/35/EU)
— Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG)
— Elektromagnetische Verträglichkeit (Richtlinie 2004/108/EG und Richtlinie 2014/30/EU)
— Messgeräte (Richtlinie 2004/22/EG und Richtlinie 2014/32/EU)
— Nichtselbsttätige Waagen (Richtlinie 2009/23/EG und Richtlinie 2014/31/EU)
— Seilbahnen für den Personenverkehr (Richtlinie 2000/9/EG)
— Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (Richtlinie 1999/5/EG und Richtlinie 2014/53/EU)
— Aktive implantierbare medizinische Geräte (Richtlinie 90/385/EWG)
— Medizinprodukte (Richtlinie 93/42/EWG)
— In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG)
— Druckgeräte (Richtlinie 97/23/EG und Richtlinie 2014/68/EU)
— Ortsbewegliche Druckgeräte (Richtlinie 2010/35/EU)
— Aerosolverpackungen (Richtlinie 75/324/EWG in geänderter Fassung)
— Aufzüge (Richtlinie 95/16/EG und Richtlinie 2014/33/EU)
— Sportboote (Richtlinie 94/25/EG und Richtlinie 2013/53/EU)
— Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Richtlinie 94/9/EG und Richtlinie 2014/34/EU)
— Explosivstoffe für zivile Zwecke (Richtlinie 93/15/EWG und Richtlinie 2014/28/EU)
— Pyrotechnik (Richtlinie 2013/29/EU)
— Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen (Verordnung (EG) Nr. 1222/2009)
— Persönliche Schutzausrüstungen (Richtlinie 89/686/EWG)
— Schiffsausrüstung (Richtlinie 96/98/EG und Richtlinie 2014/90/EU)
— Umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (Richtlinie 2000/14/EG)
— Abgasemissionen aus Motoren mobiler Maschinen und Geräte (Richtlinie 97/68/EG in geänderter Fassung)
— Energieverbrauchskennzeichnung (Richtlinie 2010/30/EU)

Die wichtigsten Positionen sind:
o    Ablauf der Übergangsfrist der neuen EU-Richtlinien am 20.04.2016
o    Die Maschinen-Richtlinie / Leitfaden von 2006 werden zur Zeit angepasst, wurden jedoch nach dem neuen Konzept damals erstellt.
o    Im Anhang I des Leitfadens „Blue Guide“ wurden die EU-Richtlinien, EU-Verordnungen / Beschluss, die es betrifft aufgeführt. Eine Kurzfassung finden Sie auf Seite 14 des Leitfadens. Achtung – die Auflistung ist nicht abschließend.

Metallindustrie. Betriebsausstattung. Walzwerkmaschine zum Walzen von Stahlblech. Schleifmaschine
Getriebe Räder, Maschinenrichtlinie

Die wichtigsten Punkte des Leitfadens sind:

1.          Regulierung des freien Warenverkehrs (Seite 5)
1.1.3    Das neue Konzept und das Gesamtkonzept
1.5       Geltungsbereich des Leitfadens. Hier sind die Richtlinien aufgeführt.

2.         Wann gelten die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften für Produkte (Seite 15)
2. 6      Gleichzeitige Anwendung von Harmonisierungsvorschriften der Union.
2.8       Räumlicher Geltungsbereich (der EU)

3.         Die Akteure in der Lieferkette und deren Verpflichtungen (Seite 28)
3.         Akteure der Lieferkette, besonders Hersteller und Einführer und die Verantwortung
3.6       Endbenutzer

4.          Produktanforderungen mit harmonisierten Normen (Seite 39)
4.2.2.1 Hersteller, Name, Anschrift
4.2.2.2 Einführer, Name , Anschrift
4.2.2.3 Identifikationskennzeichen
4.5.1.1 Definition und Funktion der CE-Kennzeichnung
4.5.1.6 Mit der CE-Kennzeichnung (nicht) zu versehende Produkte

Das Wichtigste und Neue ist:

o    Die Ausgestaltung der technischen Anforderungen durch gelistete EN-Normen.
o    Die Verantwortung der Akteure der Lieferkette und dessen Verantwortung Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler und der Hinweis, dass der Betreiber nicht darin enthalten ist.
o    Der Geltungsbereich für die CE-Kennzeichnung.
o    Dass das CE-Zeichen an einem Produkt bescheinigt, dass alle EU-Richtlinien, die für das Produkt gelten, auch eingehalten wurden.
o    Für Maschinen ist das nicht nur die Maschinen-Richtlinie, sondern auch noch weitere EU-Richtlinien (siehe Leitfaden Maschinen-Richtlinie § 90, §91, § 92 und § 222, § 223)

Metallzahnräder und -lager

Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und unterstützen Sie bei der Umsetzung.