EU-Richtlinien

Entnommen aus dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG Die Maschinen-Richtlinie kann über die Artikel 1 – 3 der EU-Richtlinien (Anwendungsbereich, Gegenstand, Geltungsbereich, von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, …) verbunden sein.

Metallindustrie. Betriebsausstattung. Walzwerkmaschine zum Walzen von Stahlblech. Schleifmaschine. Maschinenrichtlinie.

RICHTLINIE 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)

Artikel 1 Anwendungsbereich
(1)     Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse:
a) Maschinen
b) auswechselbare  Ausrüstungen
c) Sicherheitsbauteile
d) Lastaufnahmemittel
e) Ketten, Seile und Gurte
f)  abnehmbare Gelenkwellen
g) unvollständige Maschinen
 
Beispiele:
– Kleine und große Maschinen
– einzelne u. verkettete Maschinen
– Anlagen (z. B. Roboteranlagen)
– Maschinen auf Fahrzeugen
– Maschinen in Bauten
– wechselbare Module an Masch.
– Hebezeuge / Lastaufnahmemittel
– Teilmaschinen

– Umbau von Maschinen / Anlagen

RICHTLINIE 2014/35/EU vom 26. Februar 2014 Richtlinie 2006/95/EG Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Neufassung) Übergangsfristen beachten.

Getriebe Räder, Maschinenrichtlinie
Metallzahnräder und -lager

RICHTLINIE 2014/30/EU vom 26. Februar 2014 Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) Übergangsfristen beachten.

RICHTLINIE 2014/34/EU vom 26. Februar 2014 Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Richtlinie) Übergangsfristen beachten.

Metallindustrie. Betriebsausstattung. Walzwerkmaschine zum Walzen von Stahlblech. Schleifmaschine

Gehen Sie als Verantwortlicher für das Projekt kein Risiko ein und nehmen Sie sich fachliche Unterstützung hinzu!