Dokumentations Service Siegmund GmbH

Konformitätserklärung / Einbauerklärung für Maschine

Diese Unterlagen sind für die Behörde zu hinterlegen.

Um eine CE Kennzeichnung zu erhalten, muss eine Risikobeurteilung durchgeführt, eine Betriebsanleitung verfasst und Richtlinien und Normen eingehalten werden. Des Weiteren muss die Maschine, Anlage oder das technische Produkt getestet und deren CE Konformität mit der internen Fertigungskontrolle überprüft werden. Das Ausstellen der CE Konformitätserklärung für die Maschine inklusive Unterschrift, sowie die Kennzeichnung mit CE Zeichen sind die letzten Aktivitäten vor der Auslieferung.
           
Eine genau festgelegte Dokumentation wird in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im

  • Anhang VII Teil A für Maschinen
  • Anhang VII Teil B für unvollständige Maschinen

vorgeschrieben oder in den neu veröffentlichten EU-Richtlinien für technische Produkte.

Die hergestellte Maschine muss mit den Unterlagen, die im Anhang VII Teil A genannt sind, übereinstimmen und die Anforderungen erfüllen.
Mit diesem Anhang werden dem Hersteller die Verantwortung und die Beweispflicht auferlegt. Er muss nachweisen, dass er alle in der Risikobeurteilung aufgelisteten Gefährdungen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge durch

  • Inhärent sicherer Konstruktion                                                       
  • Technische Schutzmaßnahmen und
  • Benutzerinformationen

verhindert hat. Zum Beispiel kann eine technische Schutzmaßnahme nicht durch Benutzerinformationen ersetzt, sondern nur ergänzt werden.

Dokumentations Service Siegmund GmbH

Die interne Fertigungskontrolle dokumentiert die Umsetzung der Risikobeurteilung an der Maschine. Sie ist Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens und für die Behörde zu hinterlegen.

Für unvollständige Maschinen ist eine Einbauerklärung, anstatt der Konformitätserklärung vorgeschrieben. Es ist eine Montageanleitung mitzuliefern.
Allerdings darf die unvollständige Maschine nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie entspricht.

Eine Konformitätserklärung enthält zum Beispiel:

  • Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung und Identifizierung der Maschine
  • Alle angewandten Normen
  • Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, technische Unterlagen zusammenzustellen
  • Ort und Datum der Erklärung

Die Vorlage für die interne Fertigungskontrolle enthält zum Beispiel:

  • Ermittelte Gefährdungen
  • Ort der Gefährdung
  • Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen
  • Vom Hersteller durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen

Der Hersteller oder der Inverkehrbringer ist verpflichtet, den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auslieferung der Maschine zu belegen. Es liegt in seinem eigenen Interesse, dies der Behörde bei Nachfragen nachweisen zu können. Spätere Umbauten durch den Betreiber liegen nicht in seiner Verantwortung.
Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung einer internen Fertigungskontrolle, sowie der Konformitätserklärung oder Einbauerklärung.

Unsere Leistungen

Nutzen Sie unser Wissen! Die gesparte Zeit durch die Zusammenarbeit können Sie anderweitig verwenden. Wir informieren Sie über die anzuwendenden Normen und Richtlinien. Die gemeinsame Erstellung schult automatisch Ihr Personal. Die Erfahrungen und Erkenntnisse führen bei der Konstruktion der nächsten oder ähnlichen Maschinen zu einem weiteren Vorteil. Wir erstellen Ihnen aus der Risikobeurteilung die Unterlagen für die interne Fertigungskontrolle, sowie die Konformitätserklärung 
oder Einbauerklärung.

Unterlagen für die Behörde nicht komplett

bei Überprüfung nach ProdSG ist dies strafbar
hohes Risiko bezüglich Nacharbeit und Bußgelder § 39, Strafvorschriften § 40 des Produktsicherheitsgesetzes

Unterlagen für die Behörde fehlerhaft

Behörde fordert Nacharbeit
Risiko bezüglich Erstellung und Nachrüstung auch an bereits ausgelieferten Maschinen

Unterlagen für die Behörde vollständig und griffbereit

Behörde lässt sich bei einem Besuch diese vorlegen
geringes Risiko bezüglich Nacharbeit

Dokumentations Service Siegmund GmbH Ziegelhüttenstraße 39 D-64832 Babenhausen

Dokumentations Service Siegmund GmbH Tel: 06073 711019 | Fax : 06073 62444

© 2025 Dokumentations Service Siegmund GmbH