Umbau von Maschinen und Anlagen / Wesentliche Veränderung

Metallindustrie. Betriebsausstattung. Walzwerkmaschine zum Walzen von Stahlblech. Schleifmaschine. Maschinenrichtlinie.

Oft ist es erforderlich, die Produktion den neuen Produkten anzupassen und somit Änderungen am Maschinenpark vorzunehmen. Dabei wird oft vergessen, dass der Umbau auch dem „Technischen Recht“ (EU-Richtlinien) unterliegt. So stellen sich die Fragen bei:

  • Zukauf von neuen Maschinen und Integration in die Produktion
  • Verlagerung eigener Maschinen
  • Zukauf von gebrauchten Maschinen und Integration in die Produktion
  • Umbau und Erweiterung von vorhandenen Maschinen
  1. Ist die Maschine sicher? Entspricht sie dem Stand der Technik nach dem Umbau?
  2. War es ein wesentlicher Umbau oder nur eine Anpassung? Hier ist die Bewertung und Dokumentation nach dem Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ erforderlich?
  3. Gibt es neue Risiken und Gefahren? Wurde eine Risikobeurteilung durchgeführt und die Funktionale Sicherheit korrekt ausgeführt?
  4.  

Mit der Begehung durch die Behörde nach einem Unfall werden Sie als Betreiber danach gefragt und müssen die Dokumente vorlegen. Ihr Lieferant wird sich schnell auf den Auftrag beziehen und sich herausreden, dass dies in dem Auftrag so nicht aufgeführt wurde.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. In einem persönlichen Gespräch vor Ort oder am Telefon können Ihre Fragen leichter geklärt werden.