CE Kennzeichnung für elektrische Betriebsmittel
Mit dem Anbringen des CE-Zeichens bestätigen Sie der Behörde (Marktaufsicht), dass Sie alle für die elektrischen Betriebsmittel zu beachtenden EU-Richtlinien angewendet und eingehalten haben.
Wir sind Dienstleister für CE Kennzeichnung und Beratung im Bereich elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (50-1000 V für Wechselspannung und 75 – 1500 V für Gleichspannung).
Wir unterstützen Ihre Entwicklung, Konstruktion und Dokumentation bei der Erstellung der CE gerechten Unterlagen elektrischer Betriebsmittel für
- Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte (DIN EN 61010)
- Elektrische Ausrüstung von Maschinen (DIN EN 60204)
- Geräte für den Hausgebrauch u.ä. Zwecke (DIN EN 60335)
- Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (DIN EN 60439)
- Informationstechnik (DIN EN 60950)
- Audio-, Video- und ähnliche elektr. Geräte (DIN EN 60065)
- weitere auf Anfrage
mit folgenden Komponenten:
- Risikoanalyse und -bewertung
- Allgemeine Beschreibung
- Suche der harmonisierten EN-Normen
- Unterstützung bei den Prüfungen, Prüfberichten und technischen Unterlagen
- Betriebsanleitung mit Sicherheitsanforderung
- Produktkennzeichnung (Typenschild)
- Vorlagen für die interne Fertigungskontrolle
- Unterlagen für die Behörde, die zu hinterlegen sind
- Konformitäts-Erklärung
- Technische Übersetzungen in Landessprache
In engem Zusammenhang mit der 2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie) stehen die unten aufgeführten EU-Richtlinien, die bei der CE-Kennzeichnung mit anzuwenden sind:
- 2014/30/EU EMV (Elektromagentische Verträglichkeit)
- 2014/35/EU Funkanlagen
- 2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte)
- 2012/19/EU Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- 2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren
- 2009/125/EG Ökodesign (umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte)
- 2010/30/EU Produktkennzeichnung (Angabe des Verbrauchsan Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen)
Mit der Überarbeitung wurde hauptsächlich die Verordnung Nr. 765/2008 und der Beschluss 768/2008/EG umgesetzt. Dies umfasst die Pflichten der Wirtschaftsakteure „Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte, Händler“ und die Rückverfolgbarkeit der Produkte.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Kennzeichnung (Adresse des Herstellers + Einführers), die Konformität elektrischer Betriebsmittel (harmonisierte Normen, internationale Normen, nationale Normen) und damit das Konformitätsbewertungsverfahren.
Beachten Sie die Übergangszeit! In dieser Zeit sollte die neue Richtlinie eingeführt und der Lagerbestand abgebaut werden. Nach der Frist gilt die neue Richtlinie. Die Richtlinie gilt für alle Absatzarten, auch Fernabsatz. Die meisten Fristen sind am 21. April 2016 abgelaufen.
Unsere Leistungen
CE Kennzeichnung fehlt
for up to 2 editors and 3 projects
- bei Überprüfung nach ProdSG ist dies strafbar
- hohes Risiko, Strafe bis 10.000 Euro, Kontrolle durch die Marktaufsicht und damit verbunden Überprüfung aller ausgelieferten Maschinen gleichen Typs
CE Kennzeichnung fehlt in Verbindung mit einem Unfall
- bei Überprüfung nach ProdSG ist dies strafbar
- hohes Risiko, Strafe bis 100.000 Euro, Kontrolle durch die Marktaufsicht
CE Kennzeichnung korrekt umgesetzt
- geringes Risiko bei Überprüfung nach ProdSG (Marktaufsicht)
- eventuell Behebung geringer Mängel