Beratung für technische Produkte, Geräte und Komponenten
Die CE Kennzeichnung ist ein „MUSS“ bei dem Verkauf von technischen Produkten
in der EU, die unter eine EU Richtlinie oder Verordnung fallen.
Dazu bieten wir Ihnen die optimale Beratung.
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinien werden die Pflichten der Wirtschaftsakteure genauer spezifiziert, z.B.
- Hersteller
- Bevollmächtigter
- Pflichten des Einführers
- Pflichten des Händlers
- Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten.
Damit sind die geforderten Dokumente entsprechend der EU-Richtlinien der Marktaufsicht bei einer Überprüfung vorzulegen.
Für die folgenden EU-Richtlinien bieten wir Unterstützung an:
- 2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie)
- 2014/30/EU EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
- 2014/35/EU Funkanlagen
- 2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte)
- 2012/19/EU Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- 2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren
- 2009/125/EG Ökodesign
- 2010/30/EU Produktkennzeichnung
- 2014/68/EU Druckgeräte
- 2014/29/EU Druckbehälter
- 2014/29/EU
Druckbehälter
Unsere Leistungen
DSS Siegmund
CE Beratung (bezüglich Stand der Technik und Ausführung),
DSS Siegmund
Unterstützung (Erstellen der gewünschten Unterlagen bei Engpässen),
DSS Siegmund
Komplette Erstellung (Übernahme der kompletten Dokumentation für Ihren Betrieb),
DSS Siegmund
CE Beratung und Unterstützung bei den Behörden,
DSS Siegmund
Überprüfen der von Ihnen oder den Lieferanten erstellten Unterlagen auf korrekte Ausführung, auch bei Kauf aus dem außereuropäischen Ausland.